Fachgebiet

    Insolvenzrecht

    Der Neustart beginnt hier – wir begleiten Sie durch jede Phase.

    Eine Insolvenz ist keine Sackgasse, sondern oft der Beginn eines Neustarts. Ich begleite Sie durch alle Phasen des Insolvenzverfahrens – von der ersten Beratung bis zur Restschuldbefreiung – und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    Meine Leistungen im Insolvenzrecht

    Verbraucherinsolvenz

    Ich begleite Sie durch das Verbraucherinsolvenzverfahren und helfe Ihnen, binnen drei Jahren eine vollständige Restschuldbefreiung zu erlangen.

    Regelinsolvenz für Unternehmer

    Für Selbstständige und Unternehmen begleite ich das Regelinsolvenzverfahren und erarbeite Strategien zur Sanierung oder geordneten Abwicklung.

    Restschuldbefreiung

    Das Ziel des Insolvenzverfahrens: ein schuldenfreier Neustart. Ich begleite Sie bis zur vollständigen Befreiung von Ihren Verbindlichkeiten.

    Sanierung & Restrukturierung

    Prävention ist besser als Insolvenz. Ich helfe Unternehmen in der Krise, Restrukturierungsmaßnahmen außerhalb des Insolvenzverfahrens umzusetzen.

    Gläubigerberatung & Forderungsanmeldung

    Ich vertrete Gläubiger im Insolvenzverfahren, melde Forderungen fristgerecht an und setze ihre Rechte in der Gläubigerversammlung durch.

    Insolvenzanfechtung

    Zahlungen vor Insolvenzantrag können vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Ich verteidige Sie gegen unberechtigte Anfechtungsansprüche.

    FAQ

    Häufige Fragen

    Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert in der Regel drei Jahre. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erhalten Sie die Restschuldbefreiung und können vollständig neu starten – schuldenfrei.

    Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung werden alle im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten erlassen. Ausnahmen gelten für bestimmte Schulden wie vorsätzlich zugefügte Schadenersatzansprüche.

    Ja. Selbstständige und Unternehmer können das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Je nach Situation kann auch eine außergerichtliche Einigung sinnvoll sein. Ich berate Sie individuell.

    Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen, die kurz vor der Insolvenz geleistet wurden, anfechten und zurückfordern. Ich verteidige Gläubiger und Dritte gegen solche Ansprüche.

    Jetzt Erstberatung vereinbaren

    Schildern Sie mir Ihren Fall – ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.