Fachgebiet

    Bankrecht & Kapitalmarktrecht

    Ihre Rechte gegenüber Banken und Finanzdienstleistern kennen und durchsetzen.

    Banken und Finanzdienstleister handeln nicht immer im Interesse ihrer Kunden. Ob fehlerhafte Anlageberatung, intransparente Kreditbedingungen oder unberechtigte Gebühren – ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Finanzinstituten durchzusetzen.

    Meine Leistungen im Bankrecht

    Kreditverträge & Darlehensrecht

    Ich prüfe Ihre Kreditverträge auf unwirksame AGB-Klauseln, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und überhöhte Gebühren. Zu Unrecht bezahlte Beträge können zurückgefordert werden.

    Anlageberatungshaftung

    Bei fehlerhafter oder unvollständiger Anlageberatung können Sie Schadensersatz verlangen. Ich prüfe, ob Ihre Bank ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt hat.

    Widerrufsrecht bei Kreditverträgen

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen oft auch nach Jahren noch den Widerruf. Ich analysiere Ihren Vertrag und prüfe, ob ein Widerruf möglich ist.

    Wertpapierrecht

    Beratung bei Streitigkeiten rund um Aktien, Fonds, Zertifikate und strukturierte Produkte. Ich setze Schadensersatzansprüche bei Falschberatung durch.

    Aufsichtsrechtliche Fragen

    Beratung zu regulatorischen Anforderungen und Compliance-Fragen für Finanzdienstleister und institutionelle Anleger.

    Kredit- & Bürgschaftsstreitigkeiten

    Ich verteidige Sie bei Bürgschaftsinanspruchnahmen und streitigen Kreditforderungen und prüfe die Wirksamkeit von Sicherheiten.

    FAQ

    Häufige Fragen

    Wenn Ihre Bank Sie fehlerhaft beraten hat – etwa durch Verschweigen von Risiken oder ungeeignete Produktempfehlungen – können Sie Schadensersatz verlangen. Ich analysiere Ihre Beratungsdokumentation und prüfe, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

    Enthält Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, können Sie ihn unter Umständen noch heute widerrufen – unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Ich prüfe Ihren Vertrag auf diese Möglichkeit.

    Nein – Gebührenerhöhungen durch AGB-Änderungen sind nach aktueller BGH-Rechtsprechung oft unwirksam. Zu Unrecht gezahlte Gebühren können zurückgefordert werden.

    Eine Bürgschaft ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Ich prüfe, ob die Bürgschaft formal korrekt vereinbart wurde und ob Einreden gegen die Inanspruchnahme bestehen.

    Jetzt Erstberatung vereinbaren

    Schildern Sie mir Ihren Fall – ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.